Wie melde ich Demos, Kundgebungen, Infostände oder Spaziergänge an? Was ist zu beachten?

Disclaimer:

Wir haben uns Mühe gegeben, die Infos möglichst korrekt zusammenzustellen, diese sind aber teilweise auch Veränderungen unterzogen und können in manchen Bundesländern abweichen, die wir nicht ständig kontrollieren können. Es empfiehlt sich also immer, aktuelle Informationen vom regionalen Ordnungsamt anzufragen, wenn man sich unsicher ist. Der ÄBVHE übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit der hier gemachten Angaben.

Wer darf anmelden/Wie lange vorher?

Jede volljährige und mündige Privatperson, die Veranstaltung muss mind. 48 Std. vorher angemeldet werden. In Hessen zählen die Behörden SA/SO nicht als „Tage“, d.h. dort muss Donnerstag angemeldet werden für Montag abend.

Muss eine Anmeldung erfolgen, wenn ja wo?

Ja, beim zuständigen Ordnungsamt.

Dort wird die „Aktion“ angemeldet. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Mitarbeitern. In der Regel sind anzugeben:
- Art der Aktion und Titel
- Wer ist der Versammlungsleiter/Ansprechpartner?
- Zeitpunkt
- Geplante Dauer
- Laufstrecke
- Organisationsleitung als Ansprechpartner/Anmelder
welche Materialien verwendet werden (Schilder, Banner …), Mikrofon. Anzahl der Lautsprecher, wieviel Begleitfahrzeuge, Bühne, usw.

T-Shirt- Aufdrucke müssen NICHT angegeben werden

Welche Vorschriften sind zu beachten?

Ordner:
Es müssen je nach Größer der Demo „Ordner“ gestellt werden, die auf die Einhaltung bestimmter Regeln achten. Beispielsweise, dass die Teilnehmer über bestimmte abgegrenzte Bereiche der Straße nicht hinauslaufen oder Pkw-fahrer darauf hinweisen, dass sie nicht in die Demonstration hineinfahren dürfen, andere Wege Zeiten etc..(falls da nicht schon gerade die Polizei steht)
Die geforderte Menge ist regional unterschiedlich (je ein Ordner für 10-50 Teilnehmer).
Kennzeichnung der Ordner: Es reicht ein Kreppband um den Arm, mit der deutlichen Beschriftung „Ordner“.

Regionale Vorschriften erfragen bitte:
Auch legen die Städte unterschiedliche Auflagen fest. Beispielsweise die Höhe der Dezibelstärke der Lautsprecheranlagen zu bestimmten Zeiten. Dies wird oft während der Veranstaltung überprüft mit Messgeräten.

Für Infostände oder Mahnwachen können in der Regel mehrere Termine beantragt werden. Gute Erfahrungen wurden bisher mit Infoständen an Wochenmärkten gemacht.  

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